„Das Schönste bei uns
sind die Kinder,
das Beste
ihr Lachen!“
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In den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kann Regelbetrieb stattfinden, das bedeutet: Alle Kinder können ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen. Die Arbeit in offenen Konzepten ist möglich. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zu einer Testnachweispflicht für Kinder oder Beschäftigte.
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall sollten die Kita/Tagespflegestelle erst wieder zugelassen werden, wenn sich ihr Allgemeinzustand gebessert hat und sie bis auf leichte Restsymptome (wie Schnupfen und gelegentlichen Husten, ohne Fieber) mindestens 24 Stunden symptomfrei waren. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.
Auf der Seite des Staatsministeriums finden Sie alle Informationen zu den geltenden Bestimmungen:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Kindertagesbetreuung
Wir sind dabei: Startchance Kita Digital
- Medienkompetente Kinder sind am besten vor Medienrisiken geschützt
- Digitale Bildung von und mit Kindern
- Elterninformation und Austausch zum digitalen Bildungsauftrag
- finanziert durch das Staatsministerium über Mittel des Bundesfamilienministeriums
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